Effizienz von Elektrogeräten

In der Europäischen Union werden elektronische Geräte seit 1998 mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet, das für verschiedene Produktgruppen wie beispielsweise Kühl- und Gefriergeräte, Lampen und Leuchten, Geschirrspüler, Staubsauger, Waschmaschinen, Klimageräte und Fernseher eingeführt worden ist. Die einheitlichen Vorschriften zur Darstellung des Energieverbrauchs sollen dem Zweck dienen, dass sich die Geräte besser hinsichtlich ihrer Energieeffizienz vergleichen lassen.

 

 

Das EU-Energielabel


Die Kennzeichnungspflicht von Produkten mit einem relevanten Energieverbrauch basiert auf der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Rahmenrichtlinie 30/2010/EU, die in Deutschland 1997 mit der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) und 2012 mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) in nationales Recht umgesetzt worden ist.

 

Das EU-Energielabel, das ein Produkt in eine Energieeffizienzklasse (EEK) von A bis G einordnet, wird in allen EU-Staaten einheitlich eingesetzt. Da in einigen Produktgruppen die Mehrzahl der auf dem Markt befindlichen Geräte bereits der Produktgruppe A zugeordnet worden sind, ist die Skala um die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ erweitert worden. Um eine größere Klarheit bei den Käufern herzustellen, will die Europäische Union das EU-Energielabel ändern. Voraussichtlich ab Ende 2018 soll es nur noch die Energieeffizienzklassen A – G geben, während die A++-Kennzeichnungen entfallen.

 

 

Die Gerätehersteller sind verpflichtet, auf jedem ausgelieferten Gerät ein EU-Label anzubringen und alle für den Energieverbrauch relevanten Daten in der technischen Dokumentation aufzuführen.

 

Seit 2017 müssen auch alte Heizungsanlagen vom Schornsteinfeger mit Energie-Labels gekennzeichnet werden.